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Vision Zero
Geht: Deutlich(!) weniger Opfer im Straßenverkehr

Vision Zero = verbindliche Pflicht gemäß der Verwaltungsvorschrift VwV zu § 1 der Straßenverkehrsordnung StVO:

Der Vorschriften-Text,
absolut wörtlich zu nehmen:

"Hierbei ist die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen."

2017 >> 2021
Vision-Zero-Annäherung, dargestellt anhand der Veränderung der Zahlen von Verkehrsunfällen mit Getöteten/Schwerverletzten mit Beteiligung Radfahrender:
■ ✅️✅️ - 42 %: Langenhagen
■ ✅️       -   5 %: Landeshauptstadt Hannover
■ ❌️       +  8 %: Region Hannover
■ ❌️       +  9 %: Niedersachsen   
■ ✅️       - 12 %: Bundesrepublik     (2020 >> 2021)

Quellen:

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