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"min. 1,5 m Abstand": Gelbe Test-Weste für die "Grünen"

  • Mehr zu diesen gelben Warnwesten hier: https://www.myheimat.de/langenhagen/blaulicht/15-meter-mindest-abstand-zu-radfahrenden-adfc-aktion-in-langenhagen-zum-schuljahres-anfang-d2915008.html - diese Weste entstand in Kooperation mit https://www.Gruene-Hannover.de ... ;-)
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Test, mit Abstand.

Erster Test mit
Abstandsweste:
"min. 1,5 m"

Zu einem ersten Test übergab der ADFC Langenhagen kurz vor Jahresende 2018 eine gelbe Warnweste mit groß aufgedrucktem Abstandshinweis an https://www.Gruene-Hannover.de

Ergebnisse folgen demnächst.

  • Mehr zu diesen gelben Warnwesten hier: https://www.myheimat.de/langenhagen/blaulicht/15-meter-mindest-abstand-zu-radfahrenden-adfc-aktion-in-langenhagen-zum-schuljahres-anfang-d2915008.html - diese Weste entstand in Kooperation mit https://www.Gruene-Hannover.de ... ;-)
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  • Was ist denn DAS für ein roter Streifen? Vielen Dank an den VCD Hannover für dieses Foto aus seinem Facebook-Eintrag hier: https://www.facebook.com/VCDHannover/photos/a.1484211781791300/1980574212155052 - auch da gilt natürlich: Mindestabstand = 1,5 Meter, in vielen Fällen: Mindestabstand 2,0 Meter.
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13 Kommentare

Huch, diese Radfahrer:
Fahren ja alle - wieder mal - auf der falschen Straßenseite ...

2 Meter:
DAS ist der Abstand, den Gerichte generell für richtig halten beim Vorbeifahren von Kfz u.a. an Kindern, erkennbar unsicheren Alteren, ...

Und bei Tempo größer als 50 km/h sowieso:
Gemeint ist dabei das Tempo des Kfz, und nicht das Tempo des Rades ... ;-)

Quelle dieses Bildes:
https://www.facebook.com/1615760315191580/posts/16...

Da ein Radfahrer nicht genau auf der Borsteinkante fahren kann, muß noch ein Abstand zwischen Bordsteinkante und Radfahrer mit vorgesehen werden.

Frage an den ADFC:

Wie groß muss dieser Abstand sein??

Vielen Dank für die obige Frage.

Der Abstand von Radfahrenden zur rechten Fahrbahnbegrenzung wird von Gerichten überwiegend mit 0,8 Meter angegeben.

Pkw

Es ergibt sich somit folgende Mindestbreite für Straßen, auf denen "normale Pkw " an Kindern vorbeifahren dürfen:

0,80 m seitlicher Abstand des Rades zum Bordstein
0,70 m Breite des Fahrradlenkers
2,00 m Mindest-Abstand Kfz/Rad
1,80 m Breite des aktuellen Golf
0,10 m Abstand des Golf vom linken Bordstein
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
5,4 m breit muss eine Straße sein,
damit ein Golf an einem radfahrenden Kind vorbeifahren darf,
ohne bei Unfällen wegen zu geringen Abstandes belangt zu werden.

Lkw

Bei Lkw, mit einer üblichen Breite von 2,55 m und bei Berücksichtigung von etwas größerem Abstand von 0,25 m (auch wegen der ausragenden Spiegel) zum linken Bordstein, gilt:

0,80 m Abstand nach rechts
0,70 m Breite Radlenker
2,00 m Abstand mindestens
2,55 m Breite Lkw
0,25 m Abstand zum linken Bordstein
- - - - - - - - -
6,30 m breit muss eine Straße sein,
damit ein Lkw an einem radfahrenden Kind vorbeifahren darf,
ohne bei Unfällen wegen zu geringen Abstandes belangt zu werden.

Damit bleibt auf vielen innerörtlichen Straßen nichts anderes übrig,
als HINTER radfahrenden Kindern hinterher zu fahren, bis ...

Zukunft:
In Zusammenarbeit mit anderen Organisationen / Einrichtungen / Stellen fängt die ADFC-Ortsgruppe Langenhagen im Jahr 2019 mit der Erstellung eines Atlas mit den Straßen in Langenhagen an, auf denen Kfz Kinder nicht überholen dürfen (2,00 m Mindestabstand für Pkw/Lkw). Der Beginn liegt zu bearbeitende Bereich schwerpunktmäßig bei Straßen rund um die Langenhagener Schulen.

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