Denkmal für Senator Detlef Scheele - Verfassungsgericht kippt Betreuungsgeld
"Die Länder müssen entscheiden, ob sie die umstrittenen Leistungen weiter zahlen wollen"
Es gibt aber einen 'Bestandsschutz', d.h. Familien, die dieses Geld beantragt haben, bekommen es bis zum Ablauf der Anspruchszeit.
Das Betreuungsgeld wurde im Sommer 2013 auf Druck der CSU eingeführt.
Bevor Senator Detlef Scheele Hamburg verlässt, um das Amt des Leiters der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg zu übernehmen, hat er noch diesen großen Erfolg zu verbuchen.
Der Sozialsenator hatte der Bundesregierung vorgeworfen, die Bemühungen des Landes zu konterkarieren, möglichst vielen Kindern frühkindliche Bildung zukommen zu lassen. "Wir werben mit dem Besuch einer Kindertagesstätte, und die Bundesregierung wirbt mit dem Betreuungsgeld, gerade dies nicht zu tun.
Das ist eine Prämie für die Nichtinanspruchnahme einer staatlichen Subvention"
Das Verfassungsgericht hat das indirekt bestätigt.
Da die monatlichen einhundertfünfzig Euro sowieso nicht Harz IV-Empfängern zugestanden werden, kann eigentlich keine Familie klagen, jetzt nicht über die Runden zu kommen. Wer sein Kind nicht in die Krippe geben will, muss es ja nicht, kann aber nicht erwarten, deswegen vom Staat subventioniert zu werden!
Wem das Geld tatsächlich fehlt, sollte nach Bayern umsiedeln, wo der Ministerpräsident Seehofer das Geld aus machtpolitischen Gründen aus Landesmitteln bezahlen will.
Heute, Sonntag, 26. Juli, hat sich der Presseclub (ARD) mit dem Thema Betreuungsgeld befasst. Dabei hat die Publizistin Birgit Kelle zurecht darauf hingewiesen, dass es jedem selbst überlassen bleiben müsse, ob er/sie sein/ihr Kind schon frühestmöglich in staatliche Obhut geben oder es zuhause selbst betreuen wolle. (Ich würde sagen: es vor dem Staat schützen wolle.) Unbestritten, dass jeder genutzte Krippenplatz mit mindestens ca. 1200,— Euro monatlich subventioniert wird. Wo bleibt da die viel beschworene Gerechtigkeit? 150,— Euro Erziehungsgeld sind dagegen für jene, die auf den Krippenplatz verzichten, nun wahrlich nicht viel. Gruselig: Gegen Kelles Gerechtigkeitsempfinden wurde seitens der Erziehungsgeld-Kritiker eingewendet, dass die Erziehungsgeld-Freunde ja bereits über Steuersplitting, Kindergeld usw. profitieren. Als wenn die Familien, die ihr Kind vom ersten Tag an in die Krippe bringen, nicht ebenfalls von Steuersplitting, Kindergeld usw. profitieren würden.
Wer früher in einer einfachen universitären Seminararbeit so am Kern vorbei argumentieren würde, hätte die Arbeit wohl wiederholen müssen.
Merkwürdig, dass die Info über die steuerliche Besserstellung von Kinderreichen in Frankreich nicht von dem französischen Journalisten Pascal Thibaut angesprochen wurde, sondern von Birgit Kelle. Bei unserem Nachbarn entfällt nämlich ab dem dritten Kind die Steuerlast ganz. Da macht es Sinn, bei der Kinderzahl nicht bei zwei abzubrechen. Übrigens: Frankreichs Bevölkerungszahl wächst!