Energiepolitik - breiter gesellschaftlicher Konsens
Verankerung des Kernkraftausstiegs im Grundgesetz ist entbehrlich
Anlässlich der Beratungen der Wirtschafts- und Umweltpolitiker des Deutschen Bundestages zu den aktuellen Energiegesetzen erklärt der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:
Der Deutsche Bundestag hat im breiten Konsens einen ambitionierten Kernkraftausstieg beschlossen. Dieser Konsens macht eine Verankerung im Grundgesetz entbehrlich. In unserem Grundgesetz ist nicht einmal die Soziale Marktwirtschaft als Wirtschaftssystem verankert. Deshalb kommt systematisch eine Regelung technologischer Entscheidungen im Grundgesetz nicht in Frage.
Ich freue mich, dass der ernst zu nehmende Teil der Opposition die krampfhafte Suche nach einem Haar in der Suppe aufgegeben hat. Es bleibt zu hoffen, dass auch die betroffenen Versorger darauf verzichten, mit Rechtsmitteln dieses Gesetz anzugreifen, und dem Konsens beitreten.
Nun gilt es, die Erneuerbaren Energien auszubauen. Hier sind nach Verabschiedung des auf Netzintegration ausgerichteten Erneuerbare-Energien-Gesetzes die Länder in der Pflicht. Sie müssen jetzt wohlabgewogen die Planungs- und Genehmigungsvoraussetzungen für die Anlagen schaffen.