Zu einem nicht nur für ältere Menschen aktuellen Thema
“Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht“
organisierte der VVV Ü50 am 25. Januar 2012 eine Veranstaltung im JohnnyB (Haus der Jugend in Burgdorf).
Die von den Ü50-Mitgliedern Gerlind und Otto Ernst ausgearbeitete und geleitete Veranstaltung war mit mehr als150 angemeldeten Teilnehmern gut besucht. Eine weitere Bestuhlungen war notwendig, um für die nicht angemeldeten Interessenten noch einen Platz zu finden.
Die eingeladenen Referenten
Herr Rechtsassessor Hubert Wiegand,
Geschäftsführer und Justitiar der Ärztekammer Hannover
und
Herr Dr. med. Wolfgang Fredebohm,
Facharzt für innere Medizin - Rettungsmedizin und Akupunktur
in Burgdorf
trugen in verständlicher Form alles Wissenswerte zu den einzelnen Themen vor. Durch die auf einer Leinwand gezeigten Textbeiträge wurde das Gesagte nachhaltig ergänzt.
Die Teilnehmer hatten die Möglichkeit, Fragen zu den einzelnen Bereichen zu stellen. Diese wurden in allgemein verständlicher Art formuliert und mit Fallbeispielen beantwortet.
Allen Teilnehmern wurden darüber hinaus Gesetzesunterlagen und Vordrucke zur eigenen Erstellung einer Patientenverfügung oder Generalvollmacht überlassen.
Fazit der Veranstaltung ist, eine Patientenverfügung ist notwendig und nicht nur eine Sache für ältere Menschen. Auch in jüngeren Jahren können Situationen eintreten, die man selbst gesundheits- oder verletzungsbedingt nicht mehr selbst steuern, regeln oder bestimmen kann.
Eine Patientenverfügung schafft hier mit den seit 2009 im BGB geregelten und festgelegten Gesetzesgrundlagen Eindeutigkeit und damit auch für die behandelnden Ärzte eine gewisse Verbindlichkeit gegenüber dem Patienten.
Ältere Menschen sollten auf jeden Fall mit der Hinterlegung einer Generalvollmacht Klarheit über ein Vorgehen im Fall einer nicht mehr möglichen Entscheidungsfähigkeit verfassen, unterschreiben und hinterlegen.
Die Veranstaltung hat gezeigt, wenn man rechtzeitig Vorsorge trifft, kann Schlimmeres und Ungewolltes von einem ferngehalten werden.
Auch für die Angehörigen ist eine von einem selbst verfasste Vorgabe für den Fall der Fälle eine große Hilfe und vermeidet Gewissenskonflikte derer, die für einen Anderen Entscheidungen treffen sollen.
PS:
VVV Ü50 ist eine Sparte des VVV (Verkehrs- und Verschönerungs-Verein der Stadt Burgdorf)
Bürgerreporter:in:Ludwig Schacht aus Burgdorf |
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