Flüchtlingsrat NRW zur Solidarität und Humanität
Humanität und Solidarität geht anders! PRO ASYL und die Flüchtlingsräte fordern weitere Flüchtlingsaufnahmen aus Griechenland–Schluss mit Abschiebungen zurück ins griechische Elend
Während die Bundesregierung Asylsuchende und bereits anerkannte Flüchtlinge aus Griechenland ausfliegt, halten deutsche Behörden an Abschiebungen ins dortige Elend fest. PRO ASYL und die Lan-desflüchtlingsräte fordern, mehr Flüchtlinge aus Griechenland aufzunehmen und Abschiebungen nach Griechenland zu stoppen.„Es ist ein Gebot der Menschenwürde und des Flüchtlingsschutzes, international Schutzberechtigte, die aufgrund der elenden Verhältnisse in Griechenland nach Deutschland weiterfliehen, genauso zu behandeln wie diejenigen Menschen, die organisiert aus Griechenland aufgenommen werden. Tau-sende anerkannte Flüchtlinge leben hier in einer unerträglichen Limbo-Situation. Ihnen muss ebenfalls ein sicheresAufenthaltsrechtgewährt werden. Für Schutzsuchende im Dublin-Verfahren muss das BAMFohne Wenn und Aber die Zuständigkeit für das Asylverfahren übernehmen“, sagt Karl Kopp, Leiter der Europaabteilung von PRO ASYL.2750 Schutzsuchende dürfen nur derAnfang seinAngesichts der dramatischen Situation von Schutzsuchenden auf den griechischen Inseln sah sich die Bundesregierung in den letzten Monaten gezwungen, der Aufnahme von rund 2.7501Schutzsuchen-den aus Griechenland zuzustimmen. Auch wenn diese Aufnahmezusagen beschämend gering sind, sind sie dennoch ein implizites Eingeständnis der Bundesregierung, dass die Lebensbedingungen für Schutz-suchende und anerkannte Flüchtlinge in Griechenland menschenunwürdig und unzumutbar sind.Zweierlei Maß: Wer eigenständig kommt, dem droht die AbschiebungAsylsuchende, die eseigenständig aus Griechenland nach Deutschland schaffen, werden vom BAMF hingegen in aller Regel abgelehnt, ihnen droht die Abschiebung nach Griechenland. Alleine im ersten Halbjahr 2020 schickte das BAMF 2.768 Anfragen zur Übernahme im Rahmen der Dublin-III-Verord-nung nach Athen –fast genauso viele wie Aufnahmezusagen erteilt wurden. In weiteren 352 Fällen wurde Griechenland zwischen Januar und April 2020 bilateral von deutschen Behörden wegen der Rücknahme von Flüchtlingen angefragt, die dort einen Schutzstatus haben.1Neben rund 200 unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten sowie 243 behandlungsbedürftigen Kindern mit ihren engsten Familienangehörigen sollen insgesamt 408 Familien (1.553 Personen) aus Griechenland aufge-nommen werden, die dort bereits internationalen Schutz erhalten haben.
Anerkannte Flüchtlinge verelenden in Griechenland PRO ASYL und seine griechische Partnerorganisation „Refugee Support Aegean“ (RSA) dokumentieren seit Jahren die Situation von Schutzberechtigten in Griechenland und haben mehrfach darauf hingewiesen, dass Schutz in Griechenland nur auf dem Papier existiert. In einer kürzlich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereichten Stellungnahme kommen die beiden Organisationen zu dem Schluss, dass sich die Lage von Schutzberechtigten in Griechenland in jüngster Zeit weiter ver-schlechtert hat. Menschen, die mit internationalem Schutz nach Griechenland abgeschoben werden, landen dort in der Obdachlosigkeit, erhalten in der Praxis keinen Zu-gang zu elementaren Leistungen und könnenauch sonst auf keine Unterstützung von staatlicher Seite hoffen. Ihnen droht innerhalb kürzester Zeit Verelendung und ein Le-ben unter menschenrechtswidrigen Bedingungen. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse dieser Stellungnahme ist hierzu finden.In Deutschland ein Leben zwischen Baum und BorkeSelbst wenn eine Abschiebung nach Griechenland abgewendet werden kann, sind die Belastungen für Tausende Betroffene enorm. Lange Gerichtsverfahren in ständiger Angst vor Abschiebung, monatelange Isolation in Erstaufnahmeeinrichtungen und An-kerzentren ohne Zugang zu Sprachkursen, Schule und Arbeitsmarkt zermürben die be-troffenen Schutzsuchenden. Es besteht kein Anspruch auf Sozialleistungen. Im besten Fall wird am Ende gerichtlich ein sogenanntes Abschiebungsverbot festgestellt. Wei-tergehende Rechte, die den Betroffenen als international Schutzberechtigte zustehen, bleiben ihnen meist verwehrt.Endlich ankommen: Flüchtlingsrechte für die Anerkannten aus GriechenlandDie Aufnahmeanordnung des Bundesinnenministeriums vom 9. Oktober 2020 zur Auf-nahme von 1.553 international Schutzberechtigten aus Griechenland zeigt, dass es rechtliche Spielräume gibt, Menschen mit Schutzstatus in Griechenland mit sicherem Aufenthaltsrecht und weitgehendenRechten in Deutschland auszustatten. Die recht-lichen Spielräume müssen von deutschen Behörden auch für all jene vollumfänglich ausgeschöpft werden, die eigenständig von Griechenland nach Deutschland weiterfliehen.
Diees Text stammt vom Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen.