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Parkplätze für Behinderte (oder die Moral der Autofahrer).

  • Der Ausweis ist die einzige Berechtigung für Behindertenparkplätze.
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Wenn ein Mensch mit Behinderungen einen Antrag auf eine Parkberechtigung auf einen Behindertenparkplatz stellt, muss er einen langen Atem haben und auch damit leben können, das er von der bewilligenden Behörde ziemlich abgekanzelt wird.
Es gibt generell zwei verschiedene Parksitutionen, wie ich festgestellt habe. Durch permanente Kontrollen ist im öffenlichen Parkraum alles im grünen Bereich. Es traut sich einfach keiner, sein Auto auf den Plätzen abzustellen, die für Behinderte reserviert sind.
Aber auf den Flächen, die als STVO angegliedert beschildert sind, herrscht das Chaos. Man weiss, dass die Polizei diese Flächen als "privat" einstuft und damit nicht eingreift. Das gibt vielen freie Hand. Zu faul, 3 Schritte mehr zu gehen, ein neues teures Auto, viele Gründe gibt es, hier zu parken.
2 1/2 Jahre Kampf, Einsprüche, neue ärztliche Bescheinigungen, so etwas geht an die Substanz und das nur, um an der Beifahrertür etwas mehr Platz zu haben um den Rollstuhl daneben zu bekommen.
"Sie müssen schon z. B. einem Doppeloberschenkelamputierten gleichgestellt sein, ehe sie den Ausweis bekommen." Sie kann doch nur nicht laufen, obwohl sie die Oberschenkel noch hat. So etwas ist deprimierend. Was sind das für Leute, die solche Bescheide geben.
Wir leben in einer Gesellschafft, die man teilweise als rüde bezeichnen muss.
So, das musste einmal raus. Jetzt, wo sie 100 % behindert ist und man uns den Parkausweis nicht mehr verweigern konnte, sind wir mit der Parksituation zufrieden. Am gesundheitlichen Zustand ändert alles nichts. Damit müssen wir leben.
Als Tip: Wer in die Situation kommt, wende sich an Institutionen wie Reichsbund, AWO und ähnliches. Vor denen haben die Behörden Respekt und es geht schneller.

  • Der Ausweis ist die einzige Berechtigung für Behindertenparkplätze.
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  • Das ist nur Selbstschutz. Es bewirkt nichts.
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  • Der blockiert einen Behindertenparkplatz.
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  • Hier hattenn 2 eine Berechtigung und 2 nicht.
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  • Lieferfahrzeug. Keine Berechtigung zum Parken.
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  • Fahrer noch im Fahrzeug.Keine Berechtigung.
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  • Öffentlich.Parkplätze nicht belegt.
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  • Öffentlich. Parkplatz leer, Rest vollgeparkt.
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  • Öffentlich. Parkplatz leer, Rest 60 elegt.
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Behindertenparkplätze

1 Kommentar

Wulf, Du hast Recht. Ich glaube den Reichsbund gibt es nicht meht oder er heisst anders, aber die Hilfe anderer Vereinigungen ist genaus gut.
Wir hatten in den 2 1/2 Jahren 6 verschiedene Sachbearbeiter.
Das nervt auch.

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