Kann es möglich sein, daß weder Ordnungs- noch Verkehrsamt der Stadt Burgdorf aussagefähig sind ? . . .
Ich mußte wieder einmal zum Friseur gehen.
Während meines Aufenthalts im Laden entstand eine zweideutige Diskussion über die Verkehrsregelung, d.h. über das Vorfahrtsrecht an der Kreuzung Moorstraße und der Windmühlenstraße in Burgdorf / Weststadt.
Die Windmühlenstraße mündet, an dieser Stelle etwas verengt mit einem Warnschild,li. versehen, in die Moorstraße. Verkehrsteilnehmer, die auf der Windmühlenstraße fahrend in die Moorstraße einbiegen möchten, sehen außer dieser beschriebenen Situation, keinen weiteren Hinweis, sind somit der Meinung, daß der von links auf der Moorstraße kommende PKW, rechts vor links, . . . also warten muß.
Ein auf der Moorstraße in Richtung Stadt fahrender Verkehrsteilnehmer sieht an dieser Einmündung wiederum nur das Schild mit den Straßenangaben Moor-. bzw. Windmühlenstraße, sonst nichts, d.h. . . . warten.
Es gibt aber auch Leute, die diese Verkehrsituation anders beurteilen.
Ich rief deshalb die Polizei in Burgdorf an, um exakte Auskunft zu erhalten. Die Aussage lautete aber, es müßte ein Streifenwagen dorthin geschickt werden, damit man eine genaue Auskunft geben kann und ich mich auch beim Bauhof der Stadt Burgdorf informieren sollte.
Vom netten Herrn des Bauhofs erhielt ich die Antwort, warscheinlich gilt an dieser Stelle rechts vor links, ich sollte aber sicherheitshalber das Straßenverkehrsamt anrufen. Dieser Kollege war nicht bereit, mir eine Antwort auf diese Frage zu geben.
Nach Rücksprache mit dem Herrn des Bauhofs empfahl dieser mir jetzt in dieser Situation den Chef des Tiefbaus der Stadt, Herrn Herbst zu fragen. Herr Herbst antworte, daß er die Situation Vorort selbst einsehen muß, jetzt keine Zeit habe, ich nicht so aufdringlich sein soll, und nächste Woche wieder bei ihm anrufen möchte, um eine Aussage zu erhalten.
An dieser Kreuzung entstehen sehr oft gefährliche Situationen.
Kann es möglich sein, daß weder Ordnungs- noch Verkehrsamt der Stadt Burgdorf aussagefähig sind ? . . . . . .
>laut Herrn Kortes Bericht in der HAZ sollen zusätzliche Verkehrsschilder die Vorfahrtsregelung eindeutig bestimmen,d.h. die Moorstraße hat Vorfahrt< Wenn durch zusätzliche Schilder die Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Moorstraße / Windmühlenstraße eindeutig festgelegt werden soll, muß man nach meiner Meinung zunächst die Parkerei in der Moorstraße neu ordnen. Es kann nicht sein, daß ca. 2 m von der Straßenkreuzung entfernt (s. mein Bild 3 und 1) parkende Autos hintereinander stehen, ein Einblick von der Windmühlenstraße kommend nicht korrekt möglich ist, der Autofahrer in der Windmühlenstraße dann vor der Kreuzung aussteigen müßte, um zu sehen, ob ein PKW von links kommt. Wollen wir uns wie Schildbürger benehmen ?