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Neue Betrugsmasche im China-Geschäft

Neue Betrugsmasche im China-Geschäft:
IHK Hannover warnt vor Geschäftsführer-Trick

Auf rund 500.000 Euro beläuft sich der Schaden für ein Unternehmen aus Niedersachsen: Es ist einer besonders ausgeklügelten, neuen Betrugsmasche aufgesessen – Ermittler sprechen vom Geschäftsführer-Trick. Dabei ist es den Betrügern gelungen, das Unternehmen zur Überweisung eines hohen Betrags auf ein chinesisches Konto zu bewegen.

Das Vorgehen bei der Betrugsmasche: Zielperson ist immer ein hochrangiger Mitarbeiter mit weitreichender Zahlungsbefugnis in einem international tätigen Unternehmen in Deutschland. Dieser bekommt eine streng vertrauliche E-Mail von einem Vorstand oder Geschäftsführer seiner Firma. In dieser E-Mail – verfasst in perfektem, fehlerfreien Deutsch – wird ein allerhöchste Priorität genießendes Projekt in China angekündigt, das strenger Geheimhaltung unterliege. Der Mitarbeiter solle für dieses Projekt eine hohe Summe auf ein Konto in China überweisen.

Da das angekündigte Projekt, meist eine Firmenübernahme, gut zur Firmenstrategie passt und die E-Mail-Adresse in der Bildschirm­darstellung in der Tat die korrekte Adresse des Vorstands oder Geschäftsführers ist, schöpfen die betroffenen Mitarbeiter keinen Verdacht und leiten die Zahlung ein. In Süddeutschland wurden im Juli ähnliche Fälle bekannt, bei denen neben der gefälschten
E-Mail des Vorgesetzten auch noch eine E-Mail des mit der Transaktion betrauten Anwalts einging, um die Wichtigkeit der Geheimhaltung zu unterstreichen. Wie die Täter an die notwendigen, betriebsinternen Informationen gelangen, ist bislang nicht bekannt.

Die IHK Hannover rät deshalb generell zu erhöhter Vorsicht bei hohen Überweisungen ins Ausland - nicht nur nach China. Insbesondere bei außergewöhnlich hohen Überweisungen oder bei Vorgängen, die vom normalen Ablauf abweichen, wie im genannten Fall die direkte Anweisung eines Vorstands aus der Zentrale mit der gleichzeitigen Verpflichtung zur Geheimhaltung sollten die Alarm­glocken läuten. Hier sollte in jedem Fall der Vorgang hinterfragt werden - und das nicht nur per E-Mail. Denn für Betrüger ist es ein leichtes, eine E-Mail mit der Adresse eines vertrauten Absenders zu versehen, die in Wahrheit nie von diesem abgesendet wurde. Erst durch das Anzeigen von Details der E-Mailadresse erscheint dann der wahre Absender, also die Betrüger.

Das betroffene niedersächsische Unternehmen ist der IHK bekannt. Es möchte aber nicht genannt werden.

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