Kampf gegen Katzenleid

In Deutschland leben rund 8,5 Millionen Hauskatzen.
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Margit Mayr von der Gersthofer „Interessengemeinschaft mehr Schutz für Haustiere“ sowie Tierschützer in ganz Deutschland fordern eine bundeseinheitliche Tierschutz-Katzenverordnung, um Katzenleid möglichst zu verhindern.

Im Bundesgebiet leben schätzungsweise rund 8,5 Millionen Hauskatzen. Hinzu kommen weitere circa zwei Millionen herrenlose Katzen. Die Tendenz sei steigend, so Margit Mayr.

Herrenlose Katzen sind verwilderte Hauskatzen die nicht unter menschlicher Obhut stehen. Diese leben überwiegend in landwirtschaftlichen Anwesen, Gartenanlagen, Friedhöfen und Fabrikgeländen. „Viele dieser unversorgten Katzen kommen bereits krank auf die Welt, vegetieren und siechen erfahrungsgemäß ohne tierärztliche Hilfe und Nahrung elend in Schuppen und Scheunen dahin“, erklärt Margit Mayr.

Die überlebenden Tiere seien meist chronisch krank, abgemagert und wandern auf der Suche nach Futter ab. „Bei Kontakt mit anderen Freilaufkatzen besteht ein hohes Risiko der Krankheitsübertragung für Mensch und Tier“, berichtet Mayr.
Krankheiten, Leiden, Schmerzen, Hunger und bleibende Schäden seien für diese Katzen Alltag. „Während Katzen in menschlicher Obhut bis zu 20 Jahre und älter werden können, erreichen diese Tiere nicht einmal ein Viertel dieser Lebenserwartung.“

Elend nimmt zu

Durch fehlende gesetzliche Regelungen nehme die Anzahl dieser Tiere Jahr für Jahr und dem damit verbundenen Elend weiterhin zu, warnt Mayr. „So können schon heute über 90 Prozent aller Tierheime, Tierschutz¬vereine, Tierasyle und Tierhilfen die permanent anstehende Katzenschwemme finanziell und räumlich gar nicht mehr auffangen.“

Die aktuell erfolgte Ergänzung des Tierschutzgesetzes mit Paragraph 13b und dem Ziel der Abhilfe mit einer im Zusammenhang stehenden Verordnungsermächtigung der Bundesregierung an die Landesregierungen vom Juli 2013 bezeichnet die Gründerin der „Interessengemeinschaft mehr Schutz für Haustiere“ im Hinblick auf die Durchsetzung als „nur Stückwerk“. „Zum einen müssen Städte und Gemeinden gegenüber den Landesregierungen nachweisen und begründen, dass die Schmerzen, Leiden und Schäden, die den herrenlosen Tieren in ihrer Region entstehen, ausschließlich auf eine unkontrollierte Population zurückzuführen sind.“ Das sei juristisch fast unmöglich. „Zum anderem ist die Haltung von Katzen, die in Obhut eines Menschen stehen, weiterhin gesetzlich nicht geregelt.“

Zu allgemein

Margit Mayr bedauert, dass das derzeitige Tierschutzgesetz sehr allgemein verfasst sei. Es schütze die Katzen nicht in gleicher Art und Weise wie zum Beispiel Hunde, deren Haltung seit 2001 durch eine spezifische Tierschutz-Hundeverordnung gesetzlich festgelegt sei.

Dies führt nach Ansicht Margit Mayrs und unzähliger Tierschützer zu unterschiedlicher, meist subjektiven Einschätzungen bei den Behörden sowohl bei der Beurteilung von Katzenhaltungen in Obhut eines Menschen als auch hinsichtlich der Leiden herrenloser Tiere. „So ist es beispielhaft in der Praxis nur schwer erkennbar, ob es sich bei einer aufgenommenen Katze um ein Fundtier handelt, deren Eigentümer sein Tier schmerzlich vermisst, oder um ein herrenloses Tier“, verdeutlicht Mayr. Die gesetzlichen Bestimmungen seien hier unterschiedlich und würden regelmäßig zu einem Disput zwischen Tierschutzorganisationen und den Behörden führen. „Dies gilt es abzustellen“, gibt sich Margit Mayr kämpferisch.

Katzenverordnung dringend notwendig

Aus all diesen Gründen fordern Margit Mayr und ihre Mitstreiter
die Bundesregierung auf, eine ordnungsrechtliche und bundeseinheitliche Vorschrift im Tierschutzgesetz in Form einer Tierschutz-Katzenverordnung für den Umgang mit dem domestizierten Haustier Katze zu erstellen. Und zwar unabhängig der Tatsache, ob Hauskatze oder herrenloses Tier.

Mehr Informationen zum Thema gibt es im Internet unter www.change.org/de/petitionen/schutz-der-streunerkatzen-um-katzenleid-zu-begrenzen .

Bürgerreporter:in:

Siegfried Rupprecht aus Gersthofen

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