Vorgänge im Revier Moyland - ich nenne das „Lust am Töten“
Vor einer Woche berichtete ich von der großen Heldentat eines Jäger der im Ortsteil Hau 120 Taube erlegte und sein Filius war stolz auf seinem Papa.
www.myheimat.de
In diesem Bericht erwähnte ich auch, dass hunderte von Enten und Fasanen in Bedburg-Hau gezüchtet werden um die Lust am Töten zu stillen.
Es ist nun an der Zeit Ross und Reiter, in diesem Fall, Ort und Jäger zu nennen und Vorgänge zu schildern die rein Garnichts mit Jagd zu tun haben.
Der Ort wo sich das abspielt ist Moyland, die Ländereien von Herrn Steengracht.
Betrieben wird die Jagd, das Revier durch den Berufsjäger Wesley Henn, der sich auf seiner Homepage als „Der Lockjagdspezialist“ bezeichnet. Er bietet Tauben-, Krähen-, Fasanen-, Enten- und Gänseseminare an.
In den o.a. Revier werden im großen Stil Tiere ausschließlich zu Jagdzwecken ausgesetzt. Dabei wird nach Meinung von Tierschützern gegen geltende Tierschutz-und Jagdgesetzte verstoßen. Alljährlich werden in einem Gewässern, nach Schätzung eines Beobachters, weit über 1000 Stockenten im Laufe des Sommers ausgesetzt. Die Tiere sind zum Zeitpunkt des Aussetzens noch flugunfähig und nicht in der Lage eigenständig Futter zu finden. Von Anfang an werden die Enten täglich intensiv mit Getreide und Kraftfutter gefüttert, wobei die Fütterung grundsätzlich in und an den Gewässern erfolgt. Bei den Gewässern handelt es sich um „gesetzlich geschützte Biotope“ bzw. „schützenswerte Biotope“. Dass diese durch den monatelangen Eintrag des Entenkots und der Futtergaben zu toten, stinkenden Kloaken verkommen, versteht sich von selbst.
Ein ähnliches Schicksal wie das der Stockenten erwartet in diesem Revier auch mehr als 1000 Fasanen, die in nach oben offenen Gehegen gemästet werden.
Wie das Jagen, wie die Seminare dann aussehen, möchte ich nachfolgend anhand von Augenzeugenberichte schildern. Die Namen der Augenzeugen werde ich nicht veröffentlichen, kann jedoch versichern, dass mir Berichte auch schriftlich vorliegen ( auch Bildmaterial) und die Augenzeugen bereit sind, im Falle nachfolgender Ermittlungen, auch auszusagen.
Gegen nachfolgende Gesetze wird nach Auffassung der Tier- und Naturschützer verstoßen:
Aussetzen von Federwild
Abweichend von § 19 Absatz 1 Nummer 18 des Bundesjagdgesetzes ist es verboten, Fasanen und Wildenten in der Zeit vom 1. Juni bis 15. Januar auszusetzen. Das Verbot gilt nicht für Fasanen, die aus verlassenen Gelegen des jeweiligen Jagdbezirks stammen und aufgezogen worden sind.
§ 3 Tierschutzgesetz (TierSchG)
4. ein gezüchtetes oder aufgezogenes Tier einer wildlebenden Art in der freien Natur auszusetzen oder anzusiedeln, das nicht auf die zum Überleben in dem vorgesehenen Lebensraum erforderliche artgemäße Nahrungsaufnahme vorbereitet und an das Klima angepaßt ist; die Vorschriften des Jagdrechts und des Naturschutzrechts bleiben unberührt.
Verordnung über die Bejagung, Fütterung und Kirrung von Wild (Fütterungsverordnung)
§ 1 (Fn 5) Verbote
5. Futter- oder Kirrmittel in Gewässer einzubringen oder in Uferbereichen auszubringen,
Verordnung über die Bejagung, Fütterung und Kirrung von Wild (Fütterungsverordnung)
§ 1 (Fn 5) Verbote
(2) Über die Beschränkungen des § 25 Abs. 2 Sätze 1 und 4 LJGNW hinaus ist verboten
1. Schalenwild außer Schwarzwild durch Ausbringen von Futter- oder Kirrmitteln anzulocken (kirren),
6. zur Fütterung von Schalenwild außer Schwarzwild andere Futtermittel als Heu oder Grassilage zu verwenden,
§ 39 (Fn 3)
Hege von Rotwild, Sikawild, Damwild und Muffelwild
Aus Gründen der Wildhege und zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden darf Rotwild, Sikawild, Damwild und Muffelwild außerhalb von Jagdgattern(§ 21 LJG-NRW) nur in den in § 41 Absatz 1 bis 4 festgelegten Bewirtschaftungsbezirken gehegt werden
§ 960 BGB ,,Wilde Tiere"
Wilde Tiere sind herrenlos, solange sie sich in der Freiheit befinden. Wilde Tiere in Tiergärten und Fische in Teichen oder anderen geschlossenen Privatgewässern sind nicht herrenlos.
Erlangt ein gefangenes Tier die Freiheit wieder, so wird es herrenlos, wenn nicht der Eigentümer das Tier unverzüglich verfolgt oder wenn er die Verfolgung aufgibt. Ein gezähmtes Tier wird herrenlos, wenn es die Gewohnheit ablegt, an den ihm bestimmten Ort zurückzukehren.
Was wurde bis jetzt von den Tier-, und Landschaftsschützern unternommen?
-Eine Eingabe am 12. Okt. 11 an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW. Es erfolgte eine Eingangsbestätigung mit dem Hinweis, dass notwendige Rückfragen und Erhebungen noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
- 23. Nov. 11 Antwort vom Ministerium: „Ihr Anliegen wurde vom Kreis Kleve eingehend geprüft. Anlässlich dazu auch stattgefundener Begehungen wurden Verstöße festgestellt. Für diese Verstöße wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren vom Kreis in die Wege geleitet:“
Um welche Verstöße es sich handelt wurde leider nicht mittgeteilt.
-12. Dez. 11 Ein Pressegespräch und Ortsbegehung mit der NRZ und dem Klever Wochenblatt, daran nahmen zwei Tierschützerinnen (auch Augenzeugen), ein Vertreter vom BUND und ich teil.
Unmittelbar nach dem Pressegespräch erfuhren wir, dass der Berufsjäger Wesley Henn einen Anwalt eingeschaltet hat und mit einer Klage droht.
Bericht NRZ vom 13.12.2011 von Andreas Gebbink: hier klicken
Bürgerreporter:in:Günter van Meegen aus Bedburg-Hau |
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