Haus & Grund Bad Lauterberg e.V. - Informationen über die Trinkwasserverordnung und Legionellenprüfung
Bad Lauterberg (bj). Seinen ersten Stammtisch im Jahr 2014 führte Haus & Grund Bad Lauterberg e.V. am 19. Februar im Hotel Riemann durch. Bei dem Vortragsthema hatte der Verein mit der geänderten Trinkwasserverordnung und der Legionellenprüfpflicht ein Thema gewählt, welches den Haus-und Wohnungsbesitzern schon seit längerer Zeit „unter den Nägeln brennt.“ Als fachkundige Referenten hatte der Verein die Techniker Stefan Drobny von der Firma Buderus und Bernd-Thomas Niedenzu von der Firma Oventrup eingeladen, die in dem bis auf den letzten Platz voll besetzten Veranstaltungssaal über die gesetzlichen Vorgaben, die Prüfmöglichkeiten und neue Techniken berichten, die einen Legionellenbefall von vorn herein ausschließen.
Legionellen sind kleine Stäbchenbakterien, die überall im Süßwasser vorkommen können. Wassertemperaturen von 25 °C bis 55 °C bieten ihnen optimale Bedingungen für die Vermehrung. Ist das Trinkwasser erst einmal mit Legionellen befallen ist, birgt das Einatmen als Aerosol (Wassernebel), beispielsweise beim Duschen, Gefahren in sich. Nach Schätzungen erkranken jährlich 20.000 bis 32.000 Menschen aufgrund von Legionellen an der sogenannten Legionärskrankheit. Das Trinken von legionellenhaltigen Wasser hingegen ist in der Regel ungefährlich.
Wie Stefan Drobny erläuterte, gab es viel Unruhe, da die gesetzlichen Vorgaben zunächst die die betroffenen Eigentümer und Behörden überforderten. Bis zum 31. Dezember 2013 mussten bereits alle Trinkwasser-Großanlagen mit Speicher von mehr als 400 Litern oder Anlagen mit mehr als drei Liter Inhalt in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle überprüft werden. In der Regel sind somit alle Mehrfamilienhäuser mit zentralen Warmwasserbereitungsanlagen prüfpflichtig, in denen mindestens eine Wohnung vermietet wird. Nach der erneuten Novellierung des Gesetzes ist die Prüfung nicht jährlich, sondern alle drei Jahre zu wiederholen.
Ein Verstoß gegen die Vorgaben der Trinkwasserverordnung kann für Vermieter und Eigentümer teuer werden. Es drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro, die Stilllegung ihrer Wasserversorgungsanlage sowie Mietminderungen oder auch Klagen der Betroffenen auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld.
Ist in eine Anlage prüfpflichtig, so Bernd-Thomas Niedenzu, werden an der Kalt-und Warmwasserseite des Speichers und an der entlegensten Wasserentnahmestelle Proben entnommen. Dabei muss sichergestellt sein, dass auch an der entlegensten Zapfstelle eines Leitungszweiges noch 60 Grad warmes Wasser ankommt. Um einer Legionellenbildung vorzubeugen, so der Techniker weiter, gibt es eine Reihe von speziellen Armaturen, die unter anderem eine regelmäßige „Thermische Desinfektion“ der Leitungen veranlassen.
Sowohl in Neubauten wie auch in der Wohnungssanierung gibt es nach dem aktuellen Stand der Technik eine Reihe von Neuerungen. So geht man heute von zentralen Warmwasserspeichern über auf Wohnungs-oder Frischwasserstationen, wo in Wärmetauschern nur jeweils die Menge Wasser erwärmt wird, welches gerade gebraucht wird. Diese Anlagen mit kurzen Leitungswegen gelten als „Kleinanlage“ und sind nicht prüfpflichtig, da von ihnen keine Gefahr von Legionellen ausgeht.
Als nächster Termin für Haus & Grund Bad Lauterberg steht der 29. April 2014, um 19 Uhr an, wo im „Kurhauscafe´ Amadeus“ die Jahreshauptversammlung abgehalten wird. Der Landesverbandsvorsitzende Dr. Reinhold Horst wird dabei über das Ausfüllen eines neuen Mietvertrages unter Berücksichtigung aktueller Entscheidungen und der neuen Rechtslage referieren.
Fotos: Bernd Jackisch
Bürgerreporter:in:Bernd Jackisch aus Bad Lauterberg im Harz |
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