Etwa 15- bis 20000 Menschen riefen nach der Urteilsvollstreckung durch Scharfrichter Christian Schwarz "Bravo!"
Christian Schwarz war der letzte in Hannover ansässige Scharfrichter, er lebte von 1793 bis 1867. Für Preußen war er nicht mehr tätig. An seine Stelle traten später auswärtige Herren und die Guillotine.
Christian Schwarz aus Groß Rhüden im Landkreis Goslar übte einen „unehrlichen“ Beruf aus. Er hatte seinen Lebensmittelpunkt und seinen Arbeitsplatz in Hannover ab dem Jahr 1844. Schwarz, der von hünenhafter Gestalt und an die 1,95 Meter groß gewesen sein soll, wurde am 18. Mai 1793 in Seesen geboren und auf den Namen Johann Christian Schwarz getauft, wo sein Vater, Georg Thomas Schwarz, das Nachrichteramt innehatte.
Die Instruktionsregeln für die Scharfrichter zum Ausüben der Enthauptung umfassten 1845 noch 15 Vorschriften, zum Beispiel für die Fesselung, die Art und Maße des Stuhls, selbst wie der Scharfrichter die Füße zu stellen und wie er den Hieb auszuführen hatte. Das Richtschwert hatte vier Fuß lang und vier Zoll breit zu sein und musste ein Gewicht von fünf Pfund haben.
Christian Schwarz hatte zuvor für die Hansestadt Bremen seit 1827 Hinrichtungen vollstreckt. Er wurde Halbmeister in Hagen und Bremervörde, dann Scharfrichter in Hannover und sollte bei Gelegenheit des Übergangs zur Guillotine 1859 in den Ruhestand versetzt werden. Schwarz, damals 67 Jahre alt, protestierte und richtete schon im Januar 1859 einen seiner ersten zahlreichen Protestbriefe an das hannoversche Justizministerium. Darunter setzte er ein Kreuz für „Scharfrichter Schwarz, welcher des Schreibens unerfahren“. Schwarz erinnerte die Behörde in seinem ersten Schreiben daran, dass er seit seiner Bestellung vor 32 Jahren 38 Hinrichtungen vorgenommen habe, „und vor wenigen Tagen lieferte ich den Beweis, durch eine Hinrichtung in Göttingen, wie ich zu Führung meines Schwerdtes noch fähig bin“.
In einem anderen Brief sprach er dann widersprüchlich von 41 und in einem weiteren von 34 vollzogenen Hinrichtungen.
Einige von Schwarz’ Amtshandlungen und deren Umstände sind überliefert.
Als Christian Schwarz, damals noch Halbmeister in Bremervörde, 1830 in Rotenburg den wegen Raubmordes verurteilten Diedrich Mangels hinrichten sollte, übte er am Abend vorher seine Treffsicherheit an einer Steckrübe, die er an einem Bindfaden aufhängte und von der er dann dünne Scheiben abschlug.
Am 24. Juli 1835 waltete Scharfrichter Magister Schwarz aus Bremervörde seines Amtes auf einem extra aufgeschütteten Hügel außerhalb von Himmelpforten. Anna und Claus Meyer waren zuvor, begleitet von Glockengeläut und von singenden Schulkindern, auf einem mit Kuhhaut überspannten Schlitten zur Richtstätte geschleift worden. Zunächst war verfügt worden, die Delinquenten „mit dem Rade durch Zerstoßung ihrer Glieder und eisernen Keulen von oben herab, vom Leben zum Tode zu bringen und ihre Körper sodann auf das Rad zu flechten“. Wilhelm IV., König des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Irland und König von Hannover, hatte von seinem Begnadigungsrecht Gebrauch gemacht und die Umwandlung der erkannten Strafe in die einfache Strafe der Enthauptung genehmigt.
Tausende Menschen sollen dem Spektakel beigewohnt haben. Die Verurteilten, Stiefmutter und Stiefsohn, waren ein Liebespaar gewesen und hatten in einer Märznacht 1833 den 55-jährigen Vater und Ehemann Cord Meyer in seinem Hof in Blumenthal erdrosselt.
In den „Instruktionen“ hatte die Behörde im Vorfeld geregelt, dass bei der dem Scharfrichter Schwarz in Bremervörde zu übertragenen Hinrichtung der Delinquenten die Reihenfolge zu beachten sei, nämlich dass zuerst Anna Meyer und danach ihr Stiefsohn zu enthaupten sei.
Scharfrichter Schwarz erledigte seine Arbeit zufriedenstellend.
Am 27. April 1847 stellten Richter und Rat in Clausthal dem Scharfrichter ein Attest folgenden Wortlauts aus: „Dem Herrn Scharfrichter Schwarz aus Hannover wird hiemit von dem unterzeichneten Gericht sehr gern bescheinigt, daß er die, wegen Tödtung ihres, 20 Monat alten Kindes, zur Enthauptung verurtheilte 36 Jahr alte Auguste Henriette Stopp am heutigen Tage in Gegenwart unserer und einer Menschenmenge von 12,000 bis 15,000 eben so schnell als sicher mit dem Schwerdte enthauptet hat, so daß mit Einem Hiebe der Kopf vom Rumpfe getrennt wurde, und sich allgemeiner Beyfall bekundete.“
Das Gerichtsprotokoll über die von Christian Schwarz vollzogene Hinrichtung des Bergmanns Georg Carl Wagener am 9. August 1850 in Zellerfeld ist in der „Hannoverschen Gerichtszeitung für Schwurgerichte“ abgedruckt. Etwa 15- bis 20000 Menschen riefen nach der Urteilsvollstreckung „Bravo!“
Am 20. August 1850 wurde Johann Heinrich Regulett aus Rekum im Amt Blumenthal von Christian Schwarz hingerichtet. Wie üblich, wurde zunächst das peinliche Halsgericht gehegt, ehe sich der Menschenzug vom „Gefangenhaus“ in Richtung Richtplatz in Bewegung setzte.
Vom 6. September 1851 datiert die Bescheinigung für die ordnungsgemäße Hinrichtung von Heinrich Hildebrand für den Scharfrichter Schwarz. Der Staatsprokurator Weißenberg attestierte ihm, „daß er am 5ten d. M. die Hinrichtung des Heinrich Hildebrand mit Geschicklichkeit und größter Ruhe, indem er mit einem Hiebe das Haupt vom Rumpfe trennte, vollzogen hat“.
Am 5. August 1853 wurde der 32 Jahre alte Johannes Beck aus Oetmannshausen auf dem so genannten Hirtenrasen bei Eschwege von Scharfrichter Schwarz enthauptet. Beck, der „Schmiere gestanden“ hatte, als sein älterer Bruder Ewald und dessen Schwager Georg Schlarbaum den alten Kaspar Beck („Eckenbeck“) ermordeten, wurde, dem bestehenden Brauch gemäß mit weißleinenem Kittel und schwarzen Schleifen und weißbaumwollener Mütze mit schwarzer Umfassung bekleidet, auf einem gewöhnlichen Leiterwagen, im Rücken von zwei Gendarmen bewacht, vor sich die beiden Geistlichen, unter militärischer Eskorte zur Richtstätte gebracht.
Dann 1856 in Celle: Letztmalig wurde am 4. April jenes Jahres auf dem Galgenberg vor Celle eine Person hingerichtet, und zwar der wegen Mordes beziehungsweise Totschlags angeklagte Schneider und Kötner Johann Heinrich Müller durch den Scharfrichter Christian Schwarz aus Hannover mit dem Schwert. Die Hinrichtung wurde in der vorgeschriebenen Weise vollzogen, wie der Bericht der Staatsanwaltschaft vom gleichen Tage bezeugt.
Christian Schwarz leistete ordentliche Arbeit: „Es wurde der Verurtheilte darauf von den Gehülfen des Scharfrichters in Empfang genommen; auf einen, auf dem Schaffote stehenden Stuhl niedergesetzt, und nachdem dessen Augen mit einem weißen Tuche verbunden, dessen Arme und Hände durch die Gehülfen des Scharfrichters an den Stuhl gebunden, auch dessen Hals und Haupt entblößt war, vollzog und zwar 7 Uhr 27 Minuten Morgens, der Scharfrichter Schwarz die Decapitation des Verurtheilten durch einen Schwerthieb unter Bravo-Rufen des Publicums; und wurde darauf der Stuhl mit dem Rumpf des Körpers von den Gehülfen des Scharfrichters umgestürzt.“
Im „Fränkischen Kurier (Mittelfränkische Zeitung)“ (Nürnberg) verlautete am 25. November 1856: „Fulda, 21. Nov. Heute in der Frühe wurde der Verbrecher Bösser von einem Scharfrichter aus Hannover enthauptet. Seit 26 Jahren ist eine Hinrichtung in unserer Provinz nicht vorgekommen.“
Friedrich Wehrmann, 27 Jahre alter Arbeitsmann aus Groß Munzel, wurde wegen Mordes am 9. März 1855 bei (Hannover-)Vahrenwald enthauptet, der Arbeitsmann Friedrich Wilhelm Amelung aus Hoheneggelsen, 21 Jahre alt, wegen eines bei Loccum begangenen Mordes am 22. September 1857 durch den Scharfrichter Schwarz mit dem Schwert vom Leben zum Tode gebracht.
Am 20. Januar 1859 enthauptete er in Göttingen die Giftmörderin Friederike Lotze. Es war die letzte öffentliche Hinrichtung unter der Gerichtslinde auf dem dortigen Leineberg. Friederike Lotze hatte den Bäckermeister Sievert zu Münden, der ihr die Ehe versprochen hatte und dessen Dienstmagd sie war, am 13. März 1858 mittels Gift getötet und wurde mit dem Schwert enthauptet. Die im Todesurteil verordnete Schärfung durch Herausschleifen auf der Kuhhaut zum Richtplatz hatte der König im Wege der Gnade beseitigt.
Die schreckliche Hinrichtung des Vater- und Schwestermörders Andreas Christoph Beinhorn aus Grone mittels eisernen Keulen lag damals 31 Jahre zurück: Sie war am 10. Oktober 1828 am gleichen Ort vollzogen worden.
Da die Exekution an der Giftmischerin auf öffentlichem Platz vollzogen wurde, war, wie üblich, der Andrang des schaulustigen Publikums außerordentlich groß. Zur Abschreckung mussten zudem alle Dienstboten aus Göttingen und dem Umland der Exekution beiwohnen. Dennoch nahmen viele Zeitungen von der Hinrichtung gar nicht erst Notiz. Der „Kurier für Niederbayern – Tagblatt aus Landshut“ berichtete am 26. Januar 1859, Friederike Lotze sei „mittelst einen Hiebes enthauptet“ worden.
Oberstaatsanwalt Paul Woytasch (1836-1900), der gerade in Göttingen Jura studierte und der Hinrichtung beiwohnte, schrieb in einer persönlichen Mitteilung an den Berliner Theologieprofessor Hermann Leberecht Strack im August 1892: „Ich war Schüler des berühmten Prof. Herrmann in Göttingen. Auf seine Veranlassung wohnte ich Anfangs Januar 1859 der öffentlichen Hinrichtung einer Giftmischerin bei Göttingen bei. Dieselbe erfolgte mittels Schwertes.“ Woytasch hatte mitangesehen, wie das Volk den Militärring durchbrach, das Blut auffing und weiße Tücher darin eintauchte. „Auf meine entsetzte Frage wurde mir geantwortet, daß dieses Blut zur Heilung der Fallsucht verwendet werde.“
Das Blut spielte im Aberglauben und Glauben der Menschheit eine Rolle, Bluttrinken war eine abergläubische Praxis. Über die Hinrichtung des Malers Louis Krage in Braunschweig am 27. März 1874 verlautete in der Zeitung „Bohemia“: „Bei der Hinrichtung des Krage sahen wir einen Burschen, welcher diese Operation vorgenommen hatte, mit blutbeflektem Gesicht auf dem Tummelplatz umherlaufen, da der Aberglaube weiter verlangt, daß dem Genusse des Blutes ein rasches Laufen folgen müsse.“
Ein neues Gesetz über die Todesstrafe kam zustande, welches an Stelle des Schwertes das Fallbeil einführte und die bislang schon im Gnadenwege erlassene Schärfung durch Hinschleppen des Delinquenten auf einer Kuhhaut beseitigte. Die hannoversche zweite Kammer hatte sich am 14. Februar 1859 für die Vollstreckung der Todesstrafe durch das Fallschwert ausgesprochen. Lediglich die protestantischen Geistlichen erklärten sich für das Beibehalten der bisherigen Hinrichtungsart durch das Schwert des Scharfrichters. Auch hatte die Kammer beschlossen, der Regierung die Beschränkung der Öffentlichkeit bei Hinrichtungen anzuempfehlen.
Schließlich kam durch das Gesetz vom 31. Dezember 1859, die Todesstrafe betreffend, das Fallschwert in der Provinz Hannover in Gebrauch.
Fünf Jahre später endete in Deutschland die Ära der öffentlichen Hinrichtungen. Die letzte öffentliche Hinrichtung im Königreich Hannover wurde bereits wenige Monate nach dem Akt auf dem Leineberg, am 12. Juli 1859 auf dem Richtplatz im Belmer Sundern bei Osnabrück, vollzogen.
Emilie Lotheisen aus Udorf im Kreis Brilon wurde 1859 in Assmannshausen am Rhein Opfer eines Verbrechens. Ihr Mörder, Heinrich Nolte, wurde 1861 in Hanau von Scharfrichter Schwarz hingerichtet. Es war die letzte öffentliche Hinrichtung auf dem Hanauer Schafott.
Dazu wieder die Begleiterscheinung, dass viele Menschen auf das Blutgerüst stürzten und von dem rauchenden Blut tranken. Eduard Stemplinger berichtet 1925: „Bei der Hinrichtung eines Raubmörders 1861 in Hanau stürzten so viele Frauen mit ihren Tüchern zum strömenden Blut, daß sie die Polizei mit Gewalt zurückhalten mußte.“
Das Attest für den Scharfrichter Christian Schwarz über die vollzogene Hinrichtung von Heinrich Nolte befindet sich im Stadtarchiv Celle. Auf seinen Wunsch hin bescheinigte ihm Kriminalgerichtsdirektor Philipp Heinrich Becker am 11. Januar 1861, dass Schwarz das Todesurteil „kurz und sicher mittelst eines Schwerdtstreiches durch Trennung des Hauptes vom Rumpfe“ vollzogen habe.
1847, drei Jahre nachdem Christian Schwarz das Scharfrichter-Amt von Johann Voß in Hannover übernommen hatte, traf man mit ihm und mit dem Halbmeister von Hoya, Christian Ludwig Fröhlich (1799-1870), der in der Grafschaft und im Amt Hoya seit 1830 das Amt des Scharfrichters ausübte, eine besondere Abmachung, wonach sich beide zu Hinrichtungen außerhalb ihres Abdeckereibezirkes verpflichteten. Scharfrichter war danach nur noch derjenige, der einen Vertrag speziell für Hinrichtungen abgeschlossen hatte und diese auch vollzog. Beiden wurden für Exekutionen außerhalb ihres eigenen Abdeckereibezirks 25 Taler zugestanden.
Wie viele Scharfrichter jener Zeit, geriet Christian Schwarz allmählich in finanzielle Bedrängnis. Zwar erzielte er einige Einkünfte aus seiner Abdeckerei und Pferdeschlachterei in Hannover, doch musste er diese Anfang 1860 aufgeben, und von den 100 Talern pro Jahr, die er für seine Scharfrichterfunktionen in Bremen erhielt, konnte er nicht leben. So hatte er schon vor seiner Pensionierung um Aufbesserung seiner Besoldung bitten müssen, „um nicht in Noth und Mangel leben zu müssen“.
Obwohl ihm klar war, dass die Einführung der neuen Maschine das Ende seiner Berufslaufbahn bedeutete, behauptete er, dass die offizielle Mitteilung, seine Dienste würden nicht mehr benötigt, ihn wie ein Schlag getroffen habe. 43 Jahre habe er dem Staat treulich gedient und wenigstens eine anständige Rente verdient.
Verheiratet war der Scharfrichter Schwarz in zweiter Ehe mit Johanna Maria Klages aus Groß Rhüden, zwölf Kilometer nördlich von Seesen. Im Heimatdorf seiner Frau, seinem letzten Wohnsitz, starb er am 13. Februar 1867. Er wurde im benachbarten Bilderlahe zu Grabe getragen.
Bürgerreporter:in:Matthias Blazek aus Adelheidsdorf |
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